Aussieben nach dem Aussehen: Wer dem Personaler optisch nicht gefällt, hat als Bewerber schlechte Karten. Die Wahlfreiheit der Arbeitgeber hat aber rechtliche Grenzen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2195-0326.2015.03.22 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2195-0326 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-12 |
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